Beitragsordnung

Beitragsordnung der BSG Wismut Aue

Die Mitglieder der BSG Wismut Aue e.V. verpflichten sich zur Zahlung eines Beitrages und einer Aufnahmegebühr gemäß § 6 der Satzung.

1. Gemäß der Satzung und dem auf der Gründungsversammlung am 4. März 2019 gefassten Beschluss gelten folgende Jahresbeiträge für ein Geschäftsjahr:

a) passives Mitglied 30,- Euro/Jahr
b) natürliches Mitglied 72,- Euro/Jahr

c) aktive Sportler ermäßigt 60,- Euro/Jahr (bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr)
d) aktive Sportler 120,- Euro/Jahr

e) förderndes Mitglied 1.019,- Euro/Jahr

2. Die Aufnahmegebühr beträgt 15,- €.

3. Der Beitrag ist jährlich bis zum 1. Juli des laufenden Geschäftsjahres an den Verein zu entrichten. Der Beitrag wird von der vom Mitglied angegebenen Bankverbindung zum obigen Termin per Lastschriftverfahren eingezogen.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 4. März 2019 in Aue-Bad Schlema.