Vereinsnachrichten

Hurra, sie ist wieder da – die BSG Wismut Aue!

Neunzehnsechsundvierzig

Die Anwesenden stimmen um 19:46 Uhr über die Satzung und die Beitragsordnung ab und beschließen diese einstimmig!

Hurra, sie ist wieder da – die BSG Wismut Aue!

Die Tradition lebt!

Jetzt brennt wieder Licht im Schacht

Falls jetzt in Eurer Umgebung ein Feuerwerk startet, Böller die Nachtruhe stören – wir sind es wirklich nicht! Zum Feiern ist noch keine Zeit, der Vorstand wird gewählt.

Für Euch besteht aber jetzt schon die Möglichkeit, Eurer geliebten BSG beizutreten. Der Schnellste wird Mitglied Nummer 12.

[sc name=“antrag01″]

Die Beitragsordnung wird diskutiert…

Die Beitragsordnung wird diskutiert. Die Aufnahmegebühr beträgt 15 Euro. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte und einen BSG Wismut Aue e. V.-Schal mit seiner Mitgliedsnummer.

Es wird verschiedene Möglichkeiten geben, der BSG beizutreten.
aktive Sportler: 144 Euro/Jahr + 15 Euro Aufnahmebetrag
aktive Sportler ermäßigt: 72 Euro/Jahr + 15 Euro Aufnahmebetrag
natürliches Mitglied: 72 Euro/Jahr + 15 Euro Aufnahmebetrag
passives Mitglied: 30 Euro/Jahr + 15 Euro Aufnahmebetrag
förderndes Mitglied: 1.019 Euro/Jahr + 15 Euro Aufnahmeantrag

Aktive Sportler, natürliche Mitglieder und fördernde Mitglieder verfügen über ein aktives und passives Wahlrecht – können also selbst wählen und gewählt werden. Passiven Mitgliedern steht kein aktives und passives Wahlrecht zu. Jeder kann somit selbst entscheiden, ob er ein Mitspracherecht beim Gedeihen der BSG haben möchte oder „nur“ passives Mitglied bleibt.

Die BSG wieder mit möglichst viele Sektionen…

Die Anwesenden sind sich weiterhin darüber einig, dass in der BSG wieder möglichst viele Abteilungen ihre Heimat finden sollen. Allen ist klar – 29 Jahre keine BSG haben ihre Spuren hinterlassen. Wer sich uns anschließen möchte, den werden wir mit offenen Armen empfangen.

Es werden einzelne Fragen zur Satzung besprochen…

Es werden einzelne Fragen zur Satzung besprochen. Wichtig ist allen, dass der Name des Vereins, die Vereinsfarben und das Vereinsemblem nicht durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden kann. Außerdem müssen Mitgliederversammlungen an Samstagen stattfinden, damit für alle Mitglieder die Möglichkeit zur Teilnahme besteht. Schließlich ist eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn-und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins auszulegen. Mitglieder dürfen diese einsehen.